Verordnung Physiotherapie – Wie lange ist diese gültig?

Eine Verordnung für Physiotherapie, auch als Heilmittelverordnung bezeichnet, ist eine ärztliche Verordnung, die einem Patienten eine physiotherapeutische Behandlung verschreibt. Hier sind einige wichtige Informationen und Regeln zu beachten:

  1. Gültigkeit:

    Eine Heilmittelverordnung ist in der Regel für eine bestimmte Anzahl von Behandlungen oder einen bestimmten Zeitraum gültig. Die genaue Gültigkeitsdauer der Therapie variiert je nach Krankenkasse und Therapieart. In der Regel sind sie jedoch maximal sechs Wochen oder 10 Sitzungen gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss eine neue Verordnung ausgestellt werden.

  2. Therapeutenauswahl:

    Der Patient hat die freie Wahl des Physiotherapeuten und kann eine Praxis oder einen Therapeuten seiner Wahl aufsuchen, sofern dieser von der Krankenkasse zugelassen ist. Ein Wechsel des Therapeuten während der Behandlung ist möglich, erfordert jedoch eine neue Verordnung.

  3. Behandlungsumfang:

    Der Therapeut ist verpflichtet, die Behandlung innerhalb des von der Verordnung vorgegebenen Umfangs durchzuführen. Eine Überschreitung des verordneten Rahmens ist nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse möglich.

  4. Therapieplan:

    Der Therapeut ist verpflichtet, einen individuellen Therapieplan zu erstellen, der auf die Bedürfnisse und Ziele des Patienten abgestimmt ist. Dieser sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

  5. Dokumentation:

    Der Therapeut ist verpflichtet, den Verlauf der Behandlung sorgfältig zu dokumentieren und regelmäßig Berichte an den behandelnden Arzt zu senden. Eine vollständige und präzise Dokumentation ist wichtig, um den Fortschritt der Behandlung zu verfolgen und eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.

  6. Kosten:

    Die Kosten für die physiotherapeutische Behandlung werden von der Krankenkasse übernommen, sofern die Verordnung den Anforderungen der Krankenkasse entspricht und der Therapeut von der Krankenkasse zugelassen ist. Eine Zuzahlung kann jedoch erforderlich sein, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.

Diese Regeln gelten für Verordnungen für Physiotherapie in Deutschland. Es ist wichtig, sich bei Fragen oder Unklarheiten an die eigene Krankenkasse oder den behandelnden Arzt zu wenden.